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Silvia Ehl

+49/157/30302406

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Urlaubsseminar auf Korfu

10.-17. Juli 2021

 

Seelenreisen

Reise in Deine Quelle

5-Tage-Transformationsretreat + 2 Urlaubstage

 

In entspannter Atmosphäre - dem Alltag fern - werden tiefgreifende Selbstheilungstechniken vermittelt, geübt und ausgetauscht. Erlebe in einer wunderschönen Atmosphäre neue Möglichkeiten, belastende Themen loszulassen und heilsame Energie in verschiedene Lebensbereiche zu bekommen. Erfahre in den Seelenreisen, dass Du in Dir selbst die Lösung für körperliche und emotionale Themen findest!

Nähere Infos zum Urlaubsretreat 2021 ... HIER!

Kontakt/ Anmeldung für Urlaubsseminare:

 

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KORFU - meine Wahlheimat für Auslandsseminare

 

Korfu ist eine der schönsten Inseln Griechenlands. Sie ist mit ihren Olivenbäumen, ausgedehnten Kiefernwäldern, einem „versteinerten Wald“ und vielen Kraftorten die ideale Insel für unsere Urlaubsseminare.
Sie können hier nicht nur auftanken, sondern spüren auch, wie die ganz spezielle Inselenergie Sie unterstützt, zur Ihrer eigenen Wahrheit zu finden, ungelöste Themen in Ordnung zu bringen. Vor allem werden Sie unterstützt, Ihr Herz für die Liebe und die Freude am Leben zu öffnen.

 

Jedes Jahr biete ich vielen Menschen auf diese Weise die Möglichkeit, in einer vertrauten Gruppe von Gleichge-sinnten eine ganze Woche in diese besonders hoch-schwingende, liebevolle Energie der Insel einzutauchen und sich zentralen Themen des Lebens, der Freude, Liebe und Selbstheilung zu widmen.

 

Mediale Wahrnehmung stärkend, erholt sich die Seele und der Körper ausserdem durch Tanz, beim Baden und Wandern. Sinnlich-kulinarische Genüsse in griechischen Tavernen ergänzen wohltuend und erholsam das Urlaubsvergnügen.

 

AGB für alle Seminarangebote:

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Vertrages zwischen musica anima, Silvia Ehl, Christburgerstrasse 48, 10405 Berlin, Tel. D -+49 157/30302406, und Ihnen.

 

1. Anmeldung, Bestätigung

 

1.1 Mit der Seminaranmeldung bieten Sie den Abschluss eines Seminarvertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Seminarausschreibung, der zum betreffenden Seminar gehörenden Detailbeschreibung und den allgemeinen Seminarbedingungen. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, Internet oder E-Mail erfolgen.

 

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.3 Der Seminarvertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, und über die Sie mit der Buchungsbestätigung informiert werden. Im Falle der mündlichen Vertragsannahme erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Seminarbestätigung übersandt.

 

1.4 Weicht der Inhalt der Seminarbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die Anbieterin für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. durch Leistung einer Anzahlung, oder des (Rest-) Seminarpreises oder durch Seminarantritt) annehmen und der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande.

 

2. Bezahlung

 

2.1 Soweit nicht anders verabredet, kann eine Anzahlung von 20% der Seminargebühren bis 21 Tage vor Seminarbeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung) angefordert werden.

 

2.2 Werden fällige Zahlungen auf den Seminarpreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.2 zu belasten.

 

3. Leistungen, Leistungsänderungen

 

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der für das betreffende Seminar geltenden Leistungsbeschreibung.

 

3.2 Wird auf Ihren Wunsch ein individueller Seminarablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.

 

3.3 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Agenturen, Hotels, Transportunternehmen, Referenten, u.s.w.) und Reisebüros werden von der Anbieterin lediglich empfohlen.

 

3.4 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Seminarleistungen, die von der Anbieterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Seminars nicht beeinträchtigen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 

4.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Anbieterin. Ihnen wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

4.2 Wenn Sie zurücktreten, verliert die Anbieterin den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der Anbieterin gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die Anbieterin weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann die Anbieterin eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

 

bis 30. Tag vor Seminarbeginn 50% des Seminarpreises, ab 29. bis 15. Tag vor Seminarbeginn 75% des Seminarpreises, ab 14. Tag vor Seminarbeginn 90% des Seminarpreises.

 

Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass die Anbieterin ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

4.3 Statt zurückzutreten, können Sie bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, wobei die Anbieterin sich vorbehält, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen des Seminars nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Seminarteilnehmers entstehenden Mehrkosten und den Seminarpreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

5.1 Nehmen Sie einzelne Seminarleistungen, die die Anbieterin Ihnen ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Seminarpreises. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktritts- und – abbruchsversicherung wird hingewiesen.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch die Anbieterin

 

6.1 Die Anbieterin kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der Seminarausschreibung ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Seminarteilnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Seminarbeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Anmeldebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Seminarausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist von der Anbieterin bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Seminarbeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Seminarpreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Andere Ansprüche auf die Anbieterin können nicht geltend gemacht werden.

 

6.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Anbieterin nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann die Anbieterin ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält sie den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

7. Obliegenheiten des Seminarteilnehmers

 

7.1 Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, haben Sie die Anbieterin umgehend zu benachrichtigen. Sie sind zur Beachtung der Ihnen in der Reiseausschreibung und/oder den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der von der Anbieterin übermittelten Reise- und Gesundheitstipps, verpflichtet. Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.

 

7.2 Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden.

 

7.3 Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

8. Weitere Obliegenheiten des Kunden, Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

 

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Seminarleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt eine Minderung des Seminarpreises nicht ein. Die Anbieterin kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Anbieterin kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

 

8.2 Wird das Seminar infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Anbieterin innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Seminarvertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Teilnehmer bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Anbieterin verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Seminarteilnehmers gerechtfertigt wird.

 

9. Anzeigefristen von Ansprüchen

 

9.1 Seminarvertragliche Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich vor Ort vor der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Seminars gegenüber der Anbieterin unter der unten genannten Adresse geltend zu machen.

 

10. Pass- und Visumerfordernisse, Gesundheitsvorschriften

 

10.1 Die Anbieterin informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

10.2 Derzeit sind für die Anreise zu den Kursorten in Europa für Deutsche lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und keine Visa nötig. Bezüglich Asien informiert die Anbieterin im Reisekatalog oder in separaten Informationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind sowie über die Fristen zur Erlangung der für die Reise notwendigen Unterlagen.

 

10.3 Der Seminarteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Seminarveranstalters bedingt sind.

 

10.4 Der Reisende sollte sich über die von der Anbieterin gegebenen Informationen hinaus über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

 

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

 

Die vertragliche Haftung von der Anbieterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunde auf den dreifachen Seminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Seminarteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Anbieterin für einen dem Seminarteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Seminarleiters verantwortlich ist. Für alle gegen die Anbieterin gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Anbieterin bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Seminarpreises.

 

12. Datenschutz

 

Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer der Anbieterin zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Seminarvertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Anbieterin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

 

13. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Sonstiges

 

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Anbieterin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von der Anbieterin vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Seminarvertrages zur Folge.

 

Die Anbieterin:

 

Silvia Ehl, Heilpraktikerin für Psychotherapie, musica anima, Tel.+49 157/30302406